Jagdkataster
Ein Jagdkataster kann aus dem Liegenschaftskataster abgeleitet werden. Es wird für Jagdgenossenschaften auf Antrag vom zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung erstellt.
Ämtersuche
Aus dem Jagdkataster können Sie z. B. auf die Gesamtfläche der bejagbaren Fläche schließen. Nach der Größe der Fläche richten sich etwa Jagdpacht oder Abschussplanung.
Laut Gesetz ist der Jagdvorstand dafür verantwortlich, das Jagdkataster ordnungsgemäß zu führen und aktuell zu halten. Mit dem zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung kann eine jährliche Aktualisierung vereinbart werden.
Der Auszug aus dem Liegenschaftskataster enthält:
- Eigentümerverzeichnis I (Beispiel (pdf, 43 kB), nicht barrierefrei)
- Eigentümerverzeichnis II (Beispiel (pdf, 37 kB), nicht barrierefrei)
- Flurstücksverzeichnis (Beispiel (pdf, 39 kB), nicht barrierefrei
- Einzelnachweise (Beispiele (pdf, 34 kB), nicht barrierefrei)
- Gesamtübersicht: Anzahl und Gesamtfläche der einbezogenen Flurstücke, davon jagdbare Fläche (Beispiel (pdf, 30 kB), nicht barrierefrei)
- Nutzungsartenstatistik (Beispiel (pdf, 30 kB), nicht barrierefrei
Beispiel eines vollständigen Bestandsnachweises für ein Jagdkataster (165 Seiten): (Beispiel Bestandsnachweis JK (pdf, 240 kB), nicht barrierefrei)
Das Produkt "Bestandsnachweis für Jagdkataster" wird zu einem vergünstigten Pauschalpreis an Jagdgenossenschaften als digitale Präsentations- oder Textausgabe abgegeben:
- 180 € für erstmaligen Datenbezug
- 50 € für die Aktualisierung
- optional: 50 € für analoge Abgabe des Bestandsnachweises
- optional: 60 € für Shape-Dateien der jagdbaren Flurstücke (nur in Verbindung mit erstmaligem Datenbezug oder Aktualisierung)
Die Bereitstellung des Bestandsverzeichnises erfolgt grundsätzlich in digitaler Form als PDF-Datei.
Das Eigentümerverzeichnis wird auf Wunsch auch zusätzlich als CSV-Datei abgegeben und ist in den Pauschalgebühren enthalten.
Bei Überschreitung eines Zeitaufwands von 120 Minuten je Auftrag werden zusätzlich Zeitgebühren berechnet.